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bei der Polizei kein Unbekannter sein; kein unbeschriebenes Blatt sein; einschlägig bekannt sein {v} (wegen etw.) | to have form [Br.] [coll.] (for sth.) | |
wegen Einbruchsdiebstahls einschlägig bekannt sein | to have form for burglary | |
Altenpfleger dürfen keine Vorstrafen wegen Gewaltdelikten haben. | Aged care hires must not have form for violence. |